Für alle Dokumente und Sammlungen bietet CenterDevice eine Protokoll-Funktion für alle Aktionen an.
In diesem Protokoll wird alles dokumentiert, was an Änderungen an der Datei vorgenommen wurde.
Über das Protokoll können Sie detailliert nachvollziehen, wann eine Datei geändert wurde, wer wann kommentiert hat, Schlagwörter ergänzt oder entfernt hat, Freigaben erteilt oder eine neue Version erstellt hat.
Hinweis: Zusätzliche bietet CenterDevice die Funktion „Audit Log“ an – Alle Informationen zur Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten finden Sie im Blog:
Audit-Log – Neue Funktionen für mehr Übersicht
Im Protokoll aufgeführt wird:
- der Zeitpunkt
- die Art des Ereignisses und
- der Nutzer, der das Ereignis auslöst
Das Protokoll enthält Einträge zu den folgenden Ereignissen:
- Datei-Upload
- Versionen
- Kommentare
- Freigaben
- Schlagworte (neues Schlagwort, entferntes Schlagwort)
- Schutz vor Veränderungen
So können Sie sich das Protokoll anzeigen lassen
Um das Protokoll für einzelne Dokumente anzuzeigen, wählen Sie „Protokoll“ im Dokumentenreiter.
Über die Filter „Zeit“, „Person“ und „Ereignisse“ können Sie das Protokoll filtern und sich nur bestimmte Aktionen oder Aktionen von bestimmten Personen anzeigen lassen.
So haben Sie jederzeit die genaue Übersicht, wer mit dem Dokument gearbeitet hat.
Bitte beachten Sie den u.g. zur „Leistungs- und Verhaltenskontrolle“
So sehen Sie das Protokoll für alle Aktionen und Dokumente
Um eine gesamte Übersicht über alle Aktionen zu erhalten, wählen Sie in der Ansicht das Protokoll-Icon aus.
Hinweis: Wenn Sie viele Dokumente in Ihrem Account gespeichert haben, kann der Aufruf des Protokolls einen Moment dauern.
Hinweis
Die Protokoll-Funktion kann unter bestimmten Bedingungen auch zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden. Sofern die Protokoll-Funktion zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern eingesetzt werden soll, weisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes sowie die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes hin. Darüber hinaus können auch noch andere rechtliche Normen betroffen sein. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Anwenders, diese für den jeweiligen Anwendungsfall zu prüfen und den Einsatz nur im Einklang mit diesen Bestimmungen zu gewährleisten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht unterliegt der Einsatz der Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG.